Ist Geräteprüfung Pflicht?

Elektrische Geräte müssen sicher sein. Aus diesem Grund besteht eine Pflicht, diese regelmässig zu prüfen. Arbeitgeber haften sogar für nicht geprüfte Geräte.

Wer haftet für die Sicherheit meiner elektrischen Arbeitsmittel?

Damit für die Benutzer und ihre Umgebung keine Gefahr besteht, müssen im gewerblichen und industriellen Umfeld sichere elektrische Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. So steht es in der aktuellen Norm (SNR 462638 / DIN VDE 0701-0702). Diese gilt für Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC), das heisst also für Geräte, welche mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden. Um einige Beispiele zu nennen: Bohrmaschinen, allgemein alle Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, allgemein alle Haushaltsgeräte und Personal Computer.

Unternehmer haften für nicht geprüfte Geräte

Nach Artikel 3 der «Verordnung über die Unfallverhütung» (VUV) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Deshalb müssen die Geräte in angemessenen Zeitabständen kontrolliert werden, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu minimieren. Die Prüfungen müssen bei Instandsetzung, Umbau und Reparatur sowie auch als Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Die empfohlenen Fristen sind unterschiedlich. Die Prüfintervalle hängen in erster Linie von folgenden Einflussgrössen ab: Einsatzort, Einsatzzweck, Gebrauchshäufigkeit, Herstellerangaben, Risikobeurteilung. So ist beispielsweise Unterhaltungselektronik kaum schädigenden Einflüssen ausgesetzt. Die Norm gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten  für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen. Durch diese Massnahmen kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht nach.

Nur wenige halten sich bisher daran

Bis heute wurden die Geräteprüfungen nur sporadisch von einigen wenigen Unternehmen vollzogen. Mit der Einführung dieser schweizerischen, normativen Regel im Januar 2020 steigt der Druck auf die Unternehmen und Arbeitgeber. Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte ist nun präsenter, da diese Regelung alle Firmen betrifft: Handwerksbetriebe, Werkstätten, Arztpraxen, Banken, Büros, Hotels, Einkaufsläden, Wartungsunternehmen. Der Aufwand für die Prüfungen ist nicht zu unterschätzen. Pro Gerät benötigt der Prüfer, je nach Art und Komplexität der zu tätigenden Prüfschritte und der Zugänglichkeit der Geräte, zwischen drei und zehn Minuten. Teilweise sind in einem Betrieb sogar ein paar hundert elektrische Geräte – so kann der gesamte zeitliche Aufwand für ein KMU mehrere Tage betragen. Deshalb muss sich der Unternehmer mit der Frage beschäftigen, ob er die Prüfung intern von einem geeigneten und geschulten Mitarbeiter durchführen lässt oder als Dienstleistung extern einkauft. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile: Der interne Mitarbeiter weiss in der Regel besser über den Standort der zu prüfenden Geräte Bescheid, wird jedoch für die Prüfung der Geräte von seinen üblichen Aufgaben abgehalten. Der externe Dienstleister hat mehr Erfahrung im Umgang mit der Prüfung und ist eine unabhängige Prüfinstanz.

Klar ist: Prüfungen sind unerlässlich, denn bei Betriebsunfällen mit nicht geprüften Geräten haftet der Vorgesetzte persönlich.

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